Freistellungsantrag

bzw. Freistellung im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit

Ehrenamtliche können sich teilweise für ihr Engagement von ihrer Arbeit freistellen lassen. Hierzu kann der Träger der Maßnahme einen Antrag an den Arbeitgeber stellen. Wir bereiten diesen Antrag vor und schicken ihn euch/Ihnen zu. Dazu benötigen wir die Angaben des folgenden Onlineformulares.

Bei Fragen dürfen Sie/ihr euch gerne bei uns im Jugendreferat melden.

Alle wichtigen Informationen zum Freistellungsgesetz gibt es hier.